Propst Christoph zu Ellwangen schließt nach langjährigen Zwistigkeiten und zur Beendigung eines Prozesses beim Reichskammergericht über den Kirchweihschutz zu Bühlerzell und Heilberg mit Schenk Friedrich zu Limpurg einen Tauschvertrag, womit auch der erwähnte Prozess zu Ende sein soll; Propst Christoph tritt ab Güter (alles näher beschrieben) zu Obersontheim (Gülten und Gattergült), zu Geiferrtshofen, Gülten zu Weinsberg, vom Wurzelhof, zu Unterfischach, sodann die Frühmeßpfründe samt dem Heiligen zu Obersontheim mit allen Zubehör und seinen zinsbaren Gütern und Gülten zu Unterfischach, Mittelfischach, Eschenau, Merkelbach, Oberspeltach, Güter und Zinse des Heiligen zu Obersontheim, zu Untersontheim, Mittelfischach, Marktshofen, des Heiligen zu Bühlertann, Güter des St. Wolfgang zu Ellwangen bisher gehörig (zu Obersontheim), des Heiligen zu Oberfischach (Beutenmühle, Sulzdorf, Leipersberg). Dagegen gibt Schenk Friedrich Güter und Gülten zu Kottspiel (Kottspühl), Bühlertann, Holmstein, Fronroth, Bühlerzell, Kammestatt, Mangoltzhausen, Heilberg, Schönbrunn, ferner die Pfarrei Bühlerzell mit den Heiligengütern daselbst, zu Heilberg, Sintzenberg, Schönbrunn, Adelmannsfelden, Kammerstatt; ferner: 1) verzichtet letzterer auf seine Ansprüche auf Neubruchzehnten zu Heilebach und Rapoltzhofen; 2) in Obersontheim und Bühlertann sollen nur je 2 Jahrmärkte gehalten werden; 3) die zwei Straßen von Hall nach Hausen (bei Oberfischach) und nach Bühlertann und Willa (Wüllin) genannt die Obere Straß und die von Hall über Zimmern - Obersontheim nach Bühlertann - Willa sollen beide bleiben; erstere dürfen die Bühlertanner reparieren; 4) die Bühlertanner dürfen unverhindert der von Obersontheim über die Lindenwiese fahren; 5) die Bühlertanner dürfen nicht bei Benutzung von Steg und Weg zur Einholung des zehnten zu Hausen und Ummenhofen gehindert werden; 6) Ellwangen verzichtet auf das Jagen und Waidwerk dies- und jenseits der Bühler von Tannenburg aus; dagegen darf Schenk Friedrich von Weihnachten bis Michaeli jeweils innerhalb der Obersontheimer Trieb und Hut in des Stifts Wildbann nach Fuchs und Hasen (und kleinem Waidwerk) jagen, nicht aber den Vogelherd, der dem Forstherrn vorbehalten ist. Dechant Ludwig Freiherr von Grafeneck und Burgberg und der Kapitel genehmigen den Austausch.