Das Capitel zu Cleve verschreibt dem Mitcanonich Wynand Heymeric eine Leibrente von jährlich 4 Mark Brabantisch für ein Darlehn von 60 Mark Geldrischer Gulden, in dem es sich zugleich zur mehreren Sicherung der Rentzahlung der Jurisdiction des Cölnischen Officials unterstellt. Datum sub anno domini M. CCC. XCVIII. ipso die b. Petri ad Vincula.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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