Seibot von Tetelheim (1) bestätigt, dass die von seinen Vorfahren ererbte Veste und das Gericht zu Tettelham sowie das Urbar bei der Veste Lehen des Erzstifts Salzburg sind, welche er von Erzbischof Friedrich [III.] von Salzburg nach Lehenrecht empfangen und wofür er den Leheneid geleistet hat. Todesurteile, die das Gericht Tettelham gefällt hat, sollen in der Grafschaft Tittmaning (3) vollstreckt werden. Appellationsinstanz für die Tettelhamer Schranne ist das Gericht des Erzbischofs. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Tettelham, Seibot von

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv