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Landgraf Wilhelm von Hessen belehnt die Gebrüder Philipp und Arnd von Viermund, Söhne des seligen Johann, mit einer Rente von 15 Gulden aus der Kammer von Kassel, die mit 200 Gulden ablösbar ist. Siegel anhängend

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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