Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Sattler Johann Gottlieb Nusser als Bräutigam und die Ulmer Bürgerin Sibille geborene Übelhaupt, Witwe des Merzlers Johann Buck, als Braut. Begleitet werden sie von dem Vorgesetzten der Merzlerzunft Johann Eck und dem Hufschmied Georg Prinzing als Pfleger der Tochter des Bräutigams Dorothea Katharina aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Elisabeth geborene Bühler sowie dem Gegenschreiber beim bürgerlichen Almosenkasten Johann Christoph Friedel und dem Merzler Markus Anton Miller als Pfleger der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 23. August 1784 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 518] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Tochter des Bräutigams noch minderjährig ist und daher unter der Pflegschaft des Rates steht. Nach Prüfung des Vertrags erklärt der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung für die Tochter aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.