Viertes Buch, Niederlausitzer Sachen; intus, was nach geschehener Tradition des Markgraftums Niederlausitz wegen Bestallung des Regiments und Oberamtes angeordnet, wie die Huldigung der Stände, so nicht auf dem Landtag gewesen, erfolgt, was der Landeshauptmann wegen der Bier- und anderer Steuern berichtet und sonst in anderen Sachen, das Land betreffend, vorgegangen, und wie Herr Siegmund Seyfried von Promnitz zum vollmächtigen Landvogt dieses Markgraftums erklärt und bestellt worden

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Sächsisches Staatsarchiv
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