Ulrich, Propst des Stifts Weilburg, verleiht Herrn Hermann Piscatoris, Kanoniker ebenda, das Dekanat desselben Stifts, das durch Tod oder Verzicht des + Herrn Johann Hothdorffer, des letzten Dekans, vakant ist und dessen Verleihung dem Aussteller zusteht. Er investiert ihn durch Übergabe des Buches und befiehlt den Kanonikern und dem Kapitel des Stifts Weilburg bei Strafe der Exkommunikation, jenen binnen 6 Tagen, von denen je zwei als 1., 2. und 3., peremptorischer Termin und kanonische Mahnfrist zählen sollen, zu dem Dekanat zuzulassen, in den körperlichen Besitz einzuführen und die Einkünfte und Rechte des Dekanats zu überantworten.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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