Hermann , Propst zu St. Severin in Köln, geht ein „Concambium“ mit dem Abt von Siegburg ein, indem er ein St. Severin zugehöriges, in der Hand von Philipp von Riegemage befindliches Lehen gegen einige der Zelle aufdem Fürstenberg (Vurstenberg) gehörige Ländereien samt Weinbergen und zehn Mark austauscht, nachdem der genannte Philipp das erwähnte Lehen unter Zustimmung seiner Frau und Kinder dem Propst zuvor aufgelassen hat.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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