Gemeinde Horst: Genehmigung zum Einzug einer jährlichen Abgabe für die Wäsche, die auf den Gemeindewiesen zum Bleichen ausgelegt wird (mit Budget für das Jahr 1808); geplante Abgabe für den aus Gemeindeboden gestochenen Torf; jährliche Abgabe für das Vieh, das auf Gemeindeland getrieben wird (mit Festsetzung der Abgabenhöhe); Genehmigung zur Verpachtung von Gemeindegrundstücken auf 99 Jahre; Genehmigung zur Vermietung von Standplätzen auf Märkten (mit Tarifen für das Jahr 1808); Budgets für die Jahre 1811 und 1812