Huldreich Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn beurkundet: Der Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Michael [Bernhart] hat Gabriel von Schwechenheim, Reichskammergerichtsprokurator, und Philipp Rüd genannt Heß, kurpfälzischem Keller in Landeck, als seinen bevollmächtigten Vertretern das Schloß in Veitshöchheim oberhalb des Dorfes mit seinen Zugehörungen, das Redwitzens Gut genannt wird, sowie ein Gehölz an der Rabensburg laut seiner im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag verliehen. Vorheriger Besitzer des Gutes war Balthasar von Hellu. Er hat davon festgelegte jährliche Abgaben an das Kloster zu entrichten und muss diesem einen Lehenträger für das Schloß stellen. Damit wird jetzt Peter Rüd genannt Heß betraut. Der Beliehene verpflichtet sich durch seine Bevollmächtigten zur Einhaltung des Leihevertrages. Aussteller: Huldreich Fugger. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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