Das Kloster Weingarten und die Stadt Ravensburg vergleichen sich dahin, daß jenes die 909 Dukaten (zu 11 fl.) und 1 fl., mit welchen es 1622 die Schuld vom 12. November 1613 zurückbezahlt hat, wegen des verminderten Geldwesens zurücknimmt und statt der schuldigen 10000 fl. auf den am 20. Dezember 1605 verpfändeten Kornzehnten weitere 7000 fl. schlägt, so dass es diesen, und zwar erst nach 25 Jahren, von der Stadt um 16000 fl. lösen soll (vgl. B 515 U 1990-1991)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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