Das Kloster Weingarten und die Stadt Ravensburg vergleichen sich dahin, daß jenes die 909 Dukaten (zu 11 fl.) und 1 fl., mit welchen es 1622 die Schuld vom 12. November 1613 zurückbezahlt hat, wegen des verminderten Geldwesens zurücknimmt und statt der schuldigen 10000 fl. auf den am 20. Dezember 1605 verpfändeten Kornzehnten weitere 7000 fl. schlägt, so dass es diesen, und zwar erst nach 25 Jahren, von der Stadt um 16000 fl. lösen soll (vgl. B 515 U 1990-1991)
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Das Kloster Weingarten und die Stadt Ravensburg vergleichen sich dahin, daß jenes die 909 Dukaten (zu 11 fl.) und 1 fl., mit welchen es 1622 die Schuld vom 12. November 1613 zurückbezahlt hat, wegen des verminderten Geldwesens zurücknimmt und statt der schuldigen 10000 fl. auf den am 20. Dezember 1605 verpfändeten Kornzehnten weitere 7000 fl. schlägt, so dass es diesen, und zwar erst nach 25 Jahren, von der Stadt um 16000 fl. lösen soll (vgl. B 515 U 1990-1991)
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 Bü 66
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 III Weingarten, Benediktinerkloster: Akten und Bände
Weingarten, Benediktinerkloster: Akten und Bände >> Akten >> XIV. Ravensburg >> Ravensburg Bd. 1
1624 Oktober 15
Urkunden
Überlieferungsart: Entwurf
Ravensburg Bd. 1
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
15.12.2025, 15:16 MEZ
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