Johann Israel von Zylnhardt (Zülnhardt) zu Widdern bekundet, dass er den Vettern und Brüdern Reinhard zu Treschklingen sowie Bernolph und Schweickard zu Bürg, allen dreien von Gemmingen, den ihm zustehenden Teil am "aigenthumbs viertel, welcher ist ain halb sechzehendtheil und ain fünftteil an ainem halben sechzehendtheil" an der ganzen Burg und an dem Städtlein Widdern, woran die genannten von Gemmingen außer dem, was davor deren verstorbener Bruder und Vetter Hans Walter von Gemmingen von dem Aussteller und seinem verstorbenen Bruder Hans Christoph gekauft hat, bereits "zwei sechzehendtheil und ain fünftteil an aim halben sechzehendtheil" eigentümlich besessen haben und Johann Gebhard und Georg Ludwig von Zylnhardt, Vettern des Ausstellers, den "ubrigen ain sechzehendtheil und zwen fünftteil an aim sechzehendtheil" zur Nutzung innehaben, samt zugehörigen Obrigkeiten, Gerechtigkeiten, Wildbännen, Jagdrechten, Freveln, Bußen, Strafen, Schultheißenamt, Gerichtsstab, Vogteien, Geboten und Verboten, Untertanen, Frondiensten, Reiswagen, Bannwein, Fällen, Hauptrechten, Huben, Hubgerichten, Strafen, Weidgang, Trieb und Tratt, Schäfereien, Mühlen und Mühlstätten, Wasser, Zoll, Ungeld, Beden, Hellerzinsen, Hofstätten, Gülten, Fastnachthühnern und ihren Rechten, Sommerhühnern, Gänsen, Öl, Käse, Eiern, jährlichen und nicht jährlichen, beständigen und unbeständigen Früchten und Wein, alten und neuen, großen und kleinen Zehnten, Kelter- und Gültwein sowie näher bezeichneten Äckern, Wiesen, Gärten und Waldungen - allein mit Ausnahme von des Ausstellers Anteil an leibeigenen Leuten, Baum- und Grasgärten, Scheunen, Schütten, Kellern und Weingärten zu Widdern - unter Verrechnung der von dem verstorbenen Hans Christoph von Zylnhardt hinterlassenen Schulden um 2162 ½ Gulden (den Gulden zu 15 Batzen) verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und leistet Währschaft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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