Philipp von Nassau zu Wellmich (Welmich) bekennt, daß er nach dem Tode Balthasars von Staffel in der Erbteilung mit seinem Vetter Hilger von Staffel, dessen Hauptbesitzungen Falkenstein, Balduinstein (Ballenstein), Limburg und Fachbach sind, wegen seiner + Mutter Elisabeth geborene von Staffel, der Schwester des Balthasar von Staffel, 1/4 der ganzen Staffelischen Verlassenschaft bekommen hat, nämlich die Güter zu Engers und Bendorf (Bedendorff), Anhausen, Thalhausen (Dalhausen), Rüscheid, Meinborn (Meimborn), die meist zur Grafschaft Isenburg-Grenzau gehören, mit Einwilligung des + Erzbischofs Johann zu Trier, und trägt diese Staffelischen Güter in den obengenannten Orten, Anhausen, Thalhausen, Rüscheid, Meinborn, dazu einen Hof zu Krümmel (Crummell) und einige Wiesen zu Grenzhausen und Hundsdorf dem Erzbischof Salentin zu Köln (Cöln) als Grafen zu Isenburg-Grenzau auf. Siegler: Aussteller.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner