Der Offizial an alle Notare seiner Kurie: Er trägt ihnen auf, Johann von Gymnich, Notar seiner Kurie und Prokurator Johanns vom Büchel, oder diesen selbst auf heute zur Vesperstunde auf Antrag der Kläger verbindl-ich zu laden, damit das vor ihm anhängige Verfahren weitergehen kann. Er bittet um ihren schriftlichen Bericht. Datum a.d. 1353 feria secunda post Omnium sanctorum.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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