Stuttgart 21" und die Baukosten - Landet das Projekt bald vor Gericht?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/024 R130005/206
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/024 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2013
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2013 >> Unterlagen
21. Februar 2013
Feilschen um die Kosten: Die Lage ist verfahren. Eigentlich stehen alle Beteiligten hinter "Stuttgart 21", dem größten und teuersten Bauprojekt in Baden-Württemberg. Nur: Die 2,3 Milliarden Euro, die das Vorhaben nach aktueller Schätzung mehr kostet als geplant, will keiner übernehmen. Nicht die Bahn, nicht der Bund, das Land oder die Stadt Stuttgart. Bewegt sich da noch was?
Die Projektpartner reden auch diese Woche wieder miteinander, wie schon oft. Der Bahn-Technikvorstand Volker Kefer ist eigens nach Stuttgart gereist, aber es bewegt sich nichts im Finanzierungsstreit.
Kaum Chancen auf Einigung: Derweil wird weiter gebaut an "Stuttgart 21": Das Technikgebäude im Norden des Bahnhofs, Probebohrungen im Süden, Tunnelvorbereitungen am Nordbahnhof, obwohl das Gesamtprojekt noch nicht finanziert ist. Deshalb schreiben jetzt sogar Aufsichtsräte der Bahn an den Vorstand und wollen klare Auskünfte, auf was sie sich noch einstellen müssen.
Der Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim sieht in diesem festgefahrenen Streit kaum noch Chancen auf eine politische Einigung. "Das geht vor Gericht", so seine Überzeugung. Zumal alle Beteiligten vor der Bundestagswahl im September eine Ausstiegsdebatte verhindern wollen - aber auch die Zahlung der 2,3 Milliarden Euro Mehrkosten.
Die Projektpartner reden auch diese Woche wieder miteinander, wie schon oft. Der Bahn-Technikvorstand Volker Kefer ist eigens nach Stuttgart gereist, aber es bewegt sich nichts im Finanzierungsstreit.
Kaum Chancen auf Einigung: Derweil wird weiter gebaut an "Stuttgart 21": Das Technikgebäude im Norden des Bahnhofs, Probebohrungen im Süden, Tunnelvorbereitungen am Nordbahnhof, obwohl das Gesamtprojekt noch nicht finanziert ist. Deshalb schreiben jetzt sogar Aufsichtsräte der Bahn an den Vorstand und wollen klare Auskünfte, auf was sie sich noch einstellen müssen.
Der Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim sieht in diesem festgefahrenen Streit kaum noch Chancen auf eine politische Einigung. "Das geht vor Gericht", so seine Überzeugung. Zumal alle Beteiligten vor der Bundestagswahl im September eine Ausstiegsdebatte verhindern wollen - aber auch die Zahlung der 2,3 Milliarden Euro Mehrkosten.
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Audio-Visuelle Medien
Kirchner, Alexander
Stuttgart S; Stuttgart 21
Finanzen: Stuttgart 21
Projekt: Stuttgart 21
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:27 MEZ
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