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Konrad Handel, derzeit ulmischer und neuhausischer Vogt zu Mittelbiberach, und Johann Fastnacht, freybergischer Schreiber zu Hürbel, verkaufen für sich und ihre Ehefrauen sowie ihre Schwäger und Schwägerinnen Kaspar, Jerg, Felix, Barbara und Anna Maria Alber von Rißtissen mit Zustimmung von Maria Freifrau von Laubenberg, geborene von Laubenberg, Witwe von Rißtissen, die obere Gastwirtschaft in Rißtissen an Lazarus Dilger von Stetten und alle seine Erben für 1925 fl. Die Gastwirtschaft hatten die Verkäufer als Erblehen erhalten und war vorher viele Jahre im Besitz ihrer Schwiegereltern Georg Alber, dem ehemaligen Obervogt von Rißtissen, und seiner Ehefrau Rosina Alber, geborene Gundelfinger. Zu der Gastwirtschaft gehören Haus, Scheune, Stallung, Hofreite und Garten, Äckerwiesen und Holzmarken mit allen Rechten und Gerechtigkeiten und Ein- und Zugehörungen an Gemeindegerechtsamen und anderen Rechten zu Dorf, zu Wald oder zu Feld. Das Haus, die Scheune, die Stallung, die Hofreite und der Garten liegen alle beieinander oben im Dorf Rißtissen bei dem Kirchhof und dem Garten des Bauers Jerg Hafner. Vorne grenzen sie an die gemeine Gasse und außen an das Feld. Dazu gehören zwölf Jauchert Acker in allen drei Öschen. Im Löcherösch: ein Jauchert Acker, genannt der Öllacker, der an die Witwe von Marx Stainlin grenzt, anderthalb Jauchert auf der Höhe zwischen Hans Appen und Jos Heissen, ein halber Jauchert Acker zwischen Jos Heissen und Jerg Mutzin, ein Jauchert Acker zwischen der Steingrube und Jerg Hensinger, im Kapellenösch ein Jauchert Acker im Fischerwert (Vischerwerth) zu Rain zwischen der Witwe von Martin Nieberlin und dem Bauer Jerg Eberlin, ein Jauchert Acker im Schlaifweg bei Jerg Hensinger, anderthalb Jauchert Acker im Schlaifweg zwischen Hans Sauer und ein Jauchert Acker bei der Witwe von Martin Nieberlin und den Äckern von Jakob Heissen. Im Achfurterösch: ein Jauchert Acker beim Bild zwischen Simon König und Ulrich Blessing von Ersingen, ein Jauchert Acker zwischen der Herrschaft und Jerg Hensinger, ein kleiner Acker (suehen) auf der Greissen zwischen Christian Haagen und Hans Appen, ein kleiner Acker, der auf der Breitwert an die untere Gastwirtschaft und Christian Stainlin grenzt, vier kleine Äcker im Neßlen, die beiderseits an Christian Stainlin grenzen und ein Jauchert Acker auf Laonh zwischen den Äckern von Melchior Nieberlin. Außerdem folgende Wiesmahden: zwei Tagwerke Wiesmahd, genannt der Werth, gleich unter dem Dorf an der Riß gelegen, die zweimähdig sind und jedes Jahr für das Heu und für das Öhmd genutzt werden können, drei Tagwerke Wiesmahd im Heselaue zwischen Jakob Hafner und Hans Appen, ein Tagwerk Wiesmahd im Heselaue zwischen dem Lisenfeld und Blasius Huscheradel und anderthalb Tagwerk Wiesmahd und Holz beeinander in der Gurgel zwischen dem Heuberg (Hewenberg) der Herrschaft und der Wiese von Christian Stainlin. Die Wiesen und das Holz umfassen zusammen achteinhalb Tagwerke Wiesmahd. Für dieses Erblehengut sind der Herrschaft Rißtissen fünfzehn pf h, ein Viertel Öl oder zehn ß h, zwei Hennen, zwei Herbsthühner, 96 Eier, ein ß h Weisat, aus jedem Jauchert Acker fünf Mittelen Roggen oder Hafer Ehinger Maß jährlich am 11. November (auf Martini) als Gaststättenabgabe (Tafernen gelt) zu entrichten. Bei jedem Besitzerwechsel sind zwei pf h als Auffahrt- und Abfahrtgeld fällig. Auf diesem Erblehengut liegen folgende Schuldverschreibungen, für die jedes Jahr zum 11. November (auf Martini) 45 fl Zinsen zu bezahlen und die mit 900 fl Hauptgut ablösig sind: 400 fl bei Christof Thumb von Neuburg, Landkomtur des Deutschen Ordens zu Altshausen und seinen Nachfolgern, besonders aber bei der Kommende Kaysersberg, 350 fl ebenfalls bei Christof Thumb von Neuburg, Landkomtur des Deutschen Ordens zu Altshausen, besonders aber bei der Kommende Hitzkirch, 150 fl bei bei dem Magister Christof Schneider, dem Amtsschreiber des Landkomturs des Deutschen Ordens zu Altshausen, als Vogt und Vormund von Margaretha Höchin und ihren Kindern. An weiteren Schuldverpflichtungen bestehen: 93 fl 44 kr vier h bei der Heiligenpflege von Rißtissen, für die jedes Jahr zum 11. November (auf Martini) vier fl 41 kr zwei h Zins zu bezahlen sind und zwölf fl für den Zins, den die Gemeinde Rißtissen jährlich nach Ulm bezahlen muss. Der Käufer und alle ihm folgenden Besitzer des Erblehengutes sollen der Herrschaft Rißtissen botmäßig, gerichtbar und steuerbar und zu allen Fronen und Diensten verpflichtet sein, wie es bei Melchior Schuler (Schueller) und seinem Sohn Jakob Schuler war, die das Erblehengut viele Jahre besessen haben. Alle anderen Freiheitsgerechtsame werden ausgeschlossen. Die Hirten von Rißtissen sind verpflichtet, für den Käufer und alle zukünftigen Besitzer 28 Stück Hauptvieh ohne alle Kosten zu hüten. Dafür erhalten die Hirten vom Käufer jedes Jahr auf den 11. November (auf Sanct Martins tag) eine Maß Wein und ein Brät. Von der Kaufsumme werden die 900 fl Zinsen nach Altshausen, die 93 fl 44 kr 4 h für die Heiligenpflegevon Rißtissen und die zwölf fl für die Gemeinde Rißtissen als Schulden nach einem entsprechenden Verzeichnis abgezogen. Die Bezahlung des Restes wird von den Ausstellern bestätigt. Die Aussteller versprechen Rechteverzicht, Schadloshaltung und Bürgschaftsleistung. Dem Käufer wird abschließend der Ausschank von Wein gegen die Entrichtung des gebührenden Umgelds an die Herrschaft Rißtissen zugesagt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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