Lutgardis, Äbtissin, und der Konvent der Kirche S. Mariae zu Hirreke. beschließen, um der Not ihres Klosters abzuhelfen, dass jede erledigte Präbende, auch nach Ablauf des sogenannten Gnadenjahres, noch ein Jahr ledig stehen und das Einkommen derselben zum Kirchenbau verwendet werden soll.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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