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Testament der Eheleute Thonis Wevering und Hertleif Dickhoff, vom 23. Dezember 1653, verkündet am 9. Januar 1654.
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Enthält: Ehe kinderlos, gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes: Evert, der Sohn des Bruders seines + Vaters, seitens der Frau: 1. ihre Schwester Katharina und deren Tochter Hertleif, 2. ihr Bruder Lubert. Zeugen: Kordt Becker und Henrich Weddike. Von Rats wegen: Dr. jur. Joh. Henrich Berning.