Kurfürst Philipp von der Pfalz befreit seinem Jägermeister Lorenz [Jäger] einige Güter, namentlich Haus, Hof, Scheuer mit zwei Stück Garten zwischen [Hans] Heckman und "Winlen¿ zu Sandhausen, weiter 1 Morgen Wiesen in der Gemarkung zu Sandhausen, sowie eine Wiese mit Zubehör in der Gemarkung zu Wersau, die ihm von der Herrschaft gegeben worden sind, auf Lebtag von Atzung, Schatzung, Reisegeld, Bede und Steuer. Der Pfalzgraf weist seinen Vogt und Landschreiber zu Heidelberg sowie den Schultheißen, das Gericht und die Gemeinde zu Sandhausen um Beachtung und Beschirmung des Lorenz in diesen Freiheiten an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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