Casimir und Georg als die ältesten, regierenden Brüder, Markgrafen zu Brandenburg, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden Herzöge, Burggrafen zu Nürnberg und Fürsten zu Rügen haben sich im vergangenen Jahr auf Vermittlung Ludwigs von Eyb, des Ritters zu Eybburg und Hertenstein, mit ihrem Oheim und Schwager Pfalzgraf Friedrich (II.), dem Vormund Ott Heinrich und Philipp in Streitsachen wegen Geleit, Wildbann, Zoll, Halsgericht, und Obrigkeit auf Georg, den Grafen zu Wertheim als Obmann und beiderseitigen Beisatz aus ihren Räten geeinigt. Der Brief trägt das Datum zum Hilpoltstein am sontag nach divisionis Apostolorum 1517 (19. Juli). Da nun Graf Georg auf den Tagen zu Dinkelsbühl erklärte, die Vollmacht der Markgrafen sei wegen ihrer Brüder ungenügend, so erklärten sich diese bereit, Caution zu leisten für den Fall, daß ihre Brüder etwas, das im Schiedsspruch den Markgrafen zugesprochen wird, diesen vorenthalten würden. Das tun sie hiermit.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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