Vertrag zwischen Bischof Veit von Bamberg und dem Rat der Stadt Nürnberg, betreffend: 1.) die Holzgerechtigkeit der Nürnberger Untertanen im Veldener Forst. 2.) den Viehtrieb der von Velden, Neuhaus und Veldenstein auf ihren Markungen, 3.) den Eintrieb des Weideviehs in den Veldener Forst. 4.) die Holzrechte der Nürnberger Hintersassen zu Hausen in dem Holz, genannt "die Mark". 5.) die Holzrechte der Nürnberger Hintersassen in Heroldsbach, Röttenbach, Poppendorf und Burk. 6.) die Abgabe von vier Klastern Brennholz aus dem Herzogenauracher Amtholz an Hanns Wagner zu Welkenbach. 7.) das Überackern einiger Nürnberger Hintersassen zu Betzenstein, Mergners und Hall im Veldener Forst. 8.) das Holzhauen der Unterthanen zu Pfaffenhofen bei Velden in den Veldener "sonderbaren Höfen", die sie zu Handroß bauen. 9.) die zwischen den Pflegern zu Veldenstein und Betzenstein streitige Jagdgerechtigkeit in dem Holz "Meulersgereuth". 10.) die hohe Obrigkeit zu Veldenstein und Neuhaus. 11.) die Besteuerung der Nürnberger Untertanen im Hochstift, besonders zu Hausen, dann Reise und Gerichtsbarkeit. 12.) ebenso der Nürnberger Untertanen zu Ebermannsstadt und Pretzfeld. 13.-17.) die Verhältnisse der Gemeinde Dormitz. 18.) die hohe Obrigkeit im Amt Herzogenaurach, 19.) die zwischen Wolfsberg und Hilpoltstein streitige Jagdgerechtigkeit an der "Winterleiten". 20.) die hohe Obrigkeit im Dorfe Leienfels und dem Amt Schellenberg und Neunkirchen. 21.) die Eisenbergwerke am Kohlberg und zu Ottenhof. 22.) das Gehölz "der Ortenberg". 23.) die Pfarrvisitation zu Stöckach. 24.) Niedergerichtsbarkeit, Steuer, Reise und Ungeld der Nürnberger Untertanen im Stift. 25.) die Zitation des Hieronymus Prünsterer nach Bamberg. 26.) und 27.) die Verhältnisse zu Lonnerstadt (Güter des Leo Schürstab und Hieronymus Baumgartner). 28.) die Bamberger Mandate gegen den Fürkauf. 29.) die Behandlung Bambergischer Schuldner in Nürnberg. 30.) das Galgen- und Richtergeld der Nürnberger Hintersassen zu Höchstädt und Burk. 31.) die von Hans Stocker und Hans Hatzold, Bürgern zu Nürnberg zu erlegenden 13 fl. Unkosten für Verfolgung einer Räuberbande. 32.) die Nachsteuer. 33.) den Zehnten des Cuntz Ott zu Oberhöchstädt aus einigen Gütern, welche vormals dem St. Johannisaltar bei St. Lorenz gehört haben. 34.) das Bamberger Geleite. 35.) den Viehzoll zu Bamberg. 36.) das Lehengeld von den Bamberger Lehen. 37.) die geistliche Jurisdiktion des Bischofs von Bamberg im Nürnberger Gebiete. - Siegler: Bischof Friedrich von Würzburg und Georg Ludwig von Sainsheim zu Hohenkottenheim, kaiserlicher und würzburger Rat, Amtmann zu Neuburg und Marktbibart, als kaiserliche Kommissäre und Namens des Landsberger Schirmvereins, dann die beiden Streitteile.