Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Klaus Schedel (Claus Scheddel) wegen treuer geleisteter und zukünftiger Dienste bewilligt hat, sich in das Amt Ortenberg zu setzen und seine hergebrachten steuer- und bedefreien Güter nunmehr dort zu genießen. Weitere erworbene Güter sollen den herkömmlichen Beschwerungen unterliegen. Der Pfalzgraf befreit ihn darüber hinaus von Bürden und Beschwerungen gleich anderen Edelleuten (edeln), die in Amt und Pflege zu Ortenberg sitzen. Dagegen soll Klaus Diener Philipps sein und ihm nach bestem Vermögen gegen alle aufwarten, die den Fürsten mit Kriegen überziehen oder beschädigen wollen, und weiter auf Ersuchen des Pfalzgrafen dienen, wo Klaus es mit Ehren vermag. Kurfürst Philipp versichert, Klaus und das Seine auf Lebtag zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinem Hofgericht oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt. Der Pfalzgraf weist seinen Vogt zu Ortenberg, derzeit Ritter Bernhard von Bach, und seinen dortigen Schaffner, derzeit Dietrich Eicher (Ycher), um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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