Almosmühle: Sigmund Fürer, Leo Schürstab, Lorenz Tucher und Florain Neumayer, gesetzte und verordnete Pfleger des Gemeinen Almosen, verkaufen an Mattheus Gundel, Mahlmüller und Bürger zu Nürnberg, und dessen Frau Margaretha die Erbschaft an der Mühle unter dem Gewölbe der Almosmühle um 300 fl. rhein., halb grobe und halb kleine Münze. 100 fl. sind sofort und weitere 100 fl sollen als Gatterschaft (= Hypothek) mit 5 Prozent jährlichem Gatterzins auf der Mühle stehen bleiben. Sie Ablösung ist nach vorheriger halbjähriger Kündigung möglich. Die Eigenschaft [= Obereigentum] des Gemeinen Almosens bleibt vorbehalten. Als Eigenzins sind jährlich 10 Summer Korn und 20 fl. grobe Münze zu bezahlen. Die Auflagen für die Unterhaltung des Gebäudes und des Mahlwerks sind im einzelnen aufgeführt. Der Müller der Almosmühle ist verpflichtet, das Korn für das Almosbrot sowie für Findelamt und Lazarett [= Sebastianspital] zu mahlen. Das für das Almosenbrot bestimmte Mehl hat er zu den jeweiligen Bäckern zum Backen zu bringen und die gebackenen Brote jeweils wöchentlich in das Häuslein des Almosen auf dem Sebalder Kirchhof zu führen, wo es dann an die Bedürftigen ausgegeben wird.