Rudolf III. von Mecklenburg-Stargard, Bischof von Schwerin, gelobt Herzog Erich IV. von Sachsen-Lauenburg und dessen Söhnen Erich V. von Sachsen-Lauenburg und Johann V. von Sachsen-Lauenburg einen sicheren Frieden für sich, seine Schlösser, Land und Leute, für Stadt und Land Starnberg, für Schloss und Vogtei Lübz und besonders für Helmold, Hinrik, Henneke und Gotthard von Plessen. Henneke von Bülow zu Kritzow ist außerhalb dieses Friedens, dessen Frieden soll währen von diesem Tage an bis 8 Tage vor seiner Aufkündigung. Mitlober: Albrecht, König von Schweden, und Herzog Johann IV. von Mecklenburg-Schwerin. d.d. Zwerin verteynhundert jar in deme elften jare dar na des sondaghes vor sunte Johannes daghe Baptisten tor mydden zomere.
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Rudolf III. von Mecklenburg-Stargard, Bischof von Schwerin, gelobt Herzog Erich IV. von Sachsen-Lauenburg und dessen Söhnen Erich V. von Sachsen-Lauenburg und Johann V. von Sachsen-Lauenburg einen sicheren Frieden für sich, seine Schlösser, Land und Leute, für Stadt und Land Starnberg, für Schloss und Vogtei Lübz und besonders für Helmold, Hinrik, Henneke und Gotthard von Plessen. Henneke von Bülow zu Kritzow ist außerhalb dieses Friedens, dessen Frieden soll währen von diesem Tage an bis 8 Tage vor seiner Aufkündigung. Mitlober: Albrecht, König von Schweden, und Herzog Johann IV. von Mecklenburg-Schwerin. d.d. Zwerin verteynhundert jar in deme elften jare dar na des sondaghes vor sunte Johannes daghe Baptisten tor mydden zomere.
LASH, Urk.-Abt. 210 Nr. 219
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg >> 1 Urkunden
1411
Enthält: Ausfertigung, Pergament, mit drei angehängten Siegeln
Verzeichnung
1411 Juni 21 Schwerin
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:52 MEZ