Lienhart Mangolt, B. zu Esslingen, von dem ehrenhaften, ehrsamen und vornehmen Bm. und Rat zu Esslingen als seiner ordentlichen Obrigkeit zu Esslingen gef., weil er zusammen mit dem Hans Felber, gewesenem B. zu Esslingen, Hirschfleisch gegessen hatte, das dieser ihm ins Haus gebracht hatte, deshalb mit 20 fl bestraft und bis zum rechtlichen Austrag oder einem Gnadenerweis Herzog Christofs von Württemberg aus der Stadt Esslingen und ihrem Hoheitsgebiet verwiesen, jedoch in Ansehung seiner Ehefrau und seiner 13 lebender Kinder, wie auch auf seine Bitte dieser Strafe überhoben und freigelassen mit der Auflage, künftig solche Handlungen und jede Art von Waidwerk zu unterlassen, sein Leben lang keine Wilderer mehr zu beherbergen oder Wildbret von ihnen anzunehmen, vielmehr auf den Forst und das Wildgehege des württembergischen Herzogs sein Augenmerk zu richten und alle ihm bekannt werdenden Wildfrevel dem württembergischen Forstmeister und den Amtleuten unverzüglich anzuzeigen, nimmt diese Artikel an und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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