Konrad Eyerer und Christoph Lepkucher bekunden, dass sie einen Streit zwischen dem Deutschmeister Hartmann von Stockheim einerseits und Dr. Peter Wirt, Prior, und dem Konvent Unser-Lieben-Frauen zur Nesseln zu Heilbronn (Heylpronn), Karmeliterordens, andererseits wegen des Eigentums an einem näher bezeichneten Stücklein "egerten" zu Lautenbach und einem ebenfalls näher bezeichneten wüsten Bezirk "im Heller grunde" dahingehend vertragen haben, dass das "egerdlin" kein Eigentum des Deutschen Ordens ist, sondern dem allgemeinen Zutrieb offensteht, wohingegen die Weingärten an "sollichem berglin" dem Deutschen Orden allein gehören.