Abt Johann, Prior und Konvent zu Haina verkauften und verschreiben Klaus Ronen, Bürger zu Fritzlar, und dessen Ehefrau Else als Leibzucht eine Ren...
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Urk. 26, 1354
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1500-1524
1503 Novmeber 11
Abschrift, dt., Papier, gleichzeitig oder wenig später. - Ohne Beglaubigungsvermerk.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1503, in die beati Martini episcopi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Johann, Prior und Konvent zu Haina verkauften und verschreiben Klaus Ronen, Bürger zu Fritzlar, und dessen Ehefrau Else als Leibzucht eine Rente von 25 Malter Frucht halb Korn halb Hafer Fritzlarer Maßes, die ihnen, solange einer von beiden lebt, alljährlich zu Martini aus Amt und Hofmeisterei des Klosters zu Fritzlar und Siglis in ihre Behausung nach Fritzlar geliefert werden soll. Die Käufer übergeben dem kloster dafür 2 Verschreibungen, die Klaus und seine verstorbene Ehefrau Katherian vom Kloster auf Lebenszeit erkauft hatten, über 10 Malter Frucht Treysaer Maßes und 5 Metzen Mohn sowie über die Hälfte des Zehnten zu Leimbach und über eine Hälfte und 1/6 der zweiten Hälfte des Zhenten zu Mittelleimbach, dazu eine Anzahl besiegelter Briefe, die Klaus und seine Ehefrau für sich erkauft hatten, gemäßt der darüber für das Kloster ausgestellen Verschreibung. Das Kloster gelobt den Käufern für die Leibrente Währschaft. Falls es mit Zahlung der Rente säumig wird, kann es von den Käufern gerichtlich belangt werden. Das Kloster verzichtet darauf, die ihm verliehenen Freiheiten und Rechte in Hinblick auf diese Verschreibung geltend zu machen. Klaus und Else können die Verschreibung veräußern, so dass die Rente dann, solange sie leben, dem jeweiligen Inhaber gezahlt wird. Falls Klaus zuerst stirbt, erhält Else hinfort nur 20 Malter. Nach beider Tod fältl die ganze Rente dem Kloster heim, das beide Eheleute in seine Bruderschaft aufnehmen und an seinen guten Werken teilhaben lassen wird.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt und Konvent
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Johann, Prior und Konvent zu Haina verkauften und verschreiben Klaus Ronen, Bürger zu Fritzlar, und dessen Ehefrau Else als Leibzucht eine Rente von 25 Malter Frucht halb Korn halb Hafer Fritzlarer Maßes, die ihnen, solange einer von beiden lebt, alljährlich zu Martini aus Amt und Hofmeisterei des Klosters zu Fritzlar und Siglis in ihre Behausung nach Fritzlar geliefert werden soll. Die Käufer übergeben dem kloster dafür 2 Verschreibungen, die Klaus und seine verstorbene Ehefrau Katherian vom Kloster auf Lebenszeit erkauft hatten, über 10 Malter Frucht Treysaer Maßes und 5 Metzen Mohn sowie über die Hälfte des Zehnten zu Leimbach und über eine Hälfte und 1/6 der zweiten Hälfte des Zhenten zu Mittelleimbach, dazu eine Anzahl besiegelter Briefe, die Klaus und seine Ehefrau für sich erkauft hatten, gemäßt der darüber für das Kloster ausgestellen Verschreibung. Das Kloster gelobt den Käufern für die Leibrente Währschaft. Falls es mit Zahlung der Rente säumig wird, kann es von den Käufern gerichtlich belangt werden. Das Kloster verzichtet darauf, die ihm verliehenen Freiheiten und Rechte in Hinblick auf diese Verschreibung geltend zu machen. Klaus und Else können die Verschreibung veräußern, so dass die Rente dann, solange sie leben, dem jeweiligen Inhaber gezahlt wird. Falls Klaus zuerst stirbt, erhält Else hinfort nur 20 Malter. Nach beider Tod fältl die ganze Rente dem Kloster heim, das beide Eheleute in seine Bruderschaft aufnehmen und an seinen guten Werken teilhaben lassen wird.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt und Konvent
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ