Simon III. zur Lippe verpfändet mit Einwilligung seiner Gattin Ermgard und seiner Kinder seinem Neven Gf. Engelbert III. v.d. Mark seine Stadt Lippstadt für 8000 Mark löt. Silbers. Ders. bekundet, falls Engelbert III. verstirbt, und die Schuld noch nicht abgelöst ist, sollen die Bürger Lippstadts Engelberts Erben huldigen. Engelbert III. regelt die Huldigungsfrage im Falle seines Ablebens vor der Schuldablösung. Pfandrevers Engelberts III.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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