Simon III. zur Lippe verpfändet mit Einwilligung seiner Gattin
Ermgard und seiner Kinder seinem Neven Gf. Engelbert III. v.d. Mark seine
Stadt Lippstadt für 8000 Mark löt. Silbers. Ders. bekundet, falls Engelbert
III. verstirbt, und die Schuld noch nicht abgelöst ist, sollen die Bürger
Lippstadts Engelberts Erben huldigen. Engelbert III. regelt die
Huldigungsfrage im Falle seines Ablebens vor der Schuldablösung. Pfandrevers
Engelberts III.