Anzeige des Pfleggerichts Mühldorf einer von der Regierung Burghausen übermittelten Resolution der Oberen Landesregierung, dass Mühldorf oder das Erzstift bei Strafe von 50 Reichstalern von keinem Burgfriedler, der nach Bayern auswandert (genannt: Georg Villechner), eine Nachsteuer erheben dürfe, mit Bemerkung, dass Bayern dem Erzstift auch keine Rekrutenaushebung im Burgfrieden gestatte (eine solche solle Joh. Winkler in Hart melden) und bayer. Regierungen einen Mühldorfer Amtsprotest als strafbare Anmaßung ahnden. Zurückweisung des Nachsteuerverbots durch den Salzb. Hofrat.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv