A1: Konz von Egloffstein, Pfleger zu Vilseck. A2: Christoph Teintzer, Kastner zu Vilseck. A1 und A2 als verwillkürte Obmänner. A3: Wolf Zehen, Bürger zu Vilseck. A4: Christoph Kerling, Bürger zu Vilseck. A3 und A4 als Zusatz für Konz Münch. A5: Jakob Heßbeck, Bürger zu Vilseck. A6: Jakob Ruppel von Hopfenohe. A5 und A6 als Zusatz für den Abt von Michelfeld und Hans Drösch. E: Hans Renner, Richter zu Michelfeld, für Abt Quirin des Klosters Michelfeld und Hans Drösch vom Hage (Haag, im Truppenübungsplatz Grafenwöhr) einerseits und Konz Münch von Pappenberg (im Truppenübungsplatz Grafenwöhr) samt seinen Mitgewerken andererseits. Betreff: Spruchbrief in den Irrungen wegen des gewonnenen Erzes bei einer Grube auf dem Pappenberg. Der Spruch von A3 und A4 lautet, dass der Abt dem Konz Münch und seinen Mitgewerken das gewonnene Erz, das bei der Grube liegt, sowie die eingehauene Grube selbst folgen lassen und für die erlittenen Schäden 30 Gulden geben soll. Dagegen sprechen A5 und A6, dass Konz Münch und seine Mitgewerken das gewonnene Erz sowie die eingehauene Grube selbst dem Abt von Michelfeld und seinen Mitverwandten folgen lassen und für die erlittenen Schäden 10 Gulden geben sollen. Nachdem die beiden Zusätze in ihren Sprüchen irrig waren, wurden die Obleute A1 und A2 von beiden Parteien angerufen und um eine Entscheidung gebeten. Diese lautet, dass Abt Quirin und seine Mitgewerken dem Konz Münch und seinen Mitverwandten das Erz, das jetzt gewonnen wurde, sowie die eingehauene Grube selbst folgen lassen und für die erlittenen Schäden 15 Gulden bezahlen sollen. Die vor dem Forstmeister zu Vilseck entstandenen Kosten für Zehrung und Kost sollen von beiden Teilen je zur Hälfte getragen werden.

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Staatsarchiv Amberg
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