Vor dem Reichsgräflichen Osteinschen Amtmann in der Herrschaft Myllendonck Franz Rudolph von Maercken und den Schöffen daselbst ausgestellte Obligation der in der Honschaft Raderbroich wohnenden Eheleute Specht über ein Darlehen von 150 Talern unter Verpflichtung zur Verzinsung desselben mit 4 % und Verpfändung von 5 Grundstücken im Umfang von zusammen ca. 3 Morgen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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