Kurfürst Friedrich Augusts I. von Sachsen (König August II. von Polen) erteilt dem Geheimen Rat Bernhard Zech, dem Vizekammerpräsidenten Hans Georg von Zehmen und dem Kammer- und Bergrat Georg Gabriel Wichmannshausen Vollmacht zur wiederkäuflichen Überlassung des Amts Gommern an Fürst Leopold von Anhalt.

Show full title
Sächsisches Staatsarchiv
Data provider's object view