Bandenbekämpfung mit allen Mitteln und ohne Einschränkung "auch gegen Frauen und Kinder" auf Befehl Hitlers sowie Verbot disziplinarischer oder kriegsgerichtlicher Maßnahmen gegen Wehrmachtangehörige und andere Deutsche wegen ihres Verhaltens in der Bandenbekämpfung (Erlaß des Chefs des OKW vom 16. Dez. 1942 und Bekanntgabe durch das Hauptamt SS-Gericht)