Kurfürst Erzbischof Dietrich von Mainz und Pfalzgraf Friedrich bei Rhein als Vormund für seinen vettern Philipp bekunden nach vorausgegangener Teidigung durch Herzog Ludwig von Bayern-Landshut, Markgraf Albrecht von Brandenburg, Bischof Reinhard von Speyer und Jobst von Venningen einen anlaß auf Jobst von Venningen, Graf Reinhard von Hanau und Frank von Cronberg (Chranaberg) d.Ä. zur Entscheidung über ihre im einzelnen aufgeführten gegenseitigen Forderungen.