Der Ulmer Bürger Heinrich Rembolt teilt dem Konstanzer Bischof Hugo ("Hawg") [von Hohenlandenberg] oder seinem Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten mit, dass er mit Zustimmung des Dr. Heinrich Neithardt, Domkustos zu Konstanz und Pfarrers zu Ulm, sowie von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm eine ewige Messe und Kaplanei in der von ihm erbauten Valentins- oder Remboltkapelle auf dem Friedhof des Ulmer Münsters [ehemals Münsterplatz 25] an dem oberen Altar im Chor gestiftet hat. Zur Ausstattung der Messe und Kaplanei hat er sein Haus mit der zugehörigen Hofstatt in Ulm bei Unserer Frauen Schmiede neben dem Haus des verstorbenen Peter Rauchschnabel, das dem Kaplan der Messe als Wohnung dienen soll, sowie einen jährlichen Zins von 40 rheinischen Gulden übergeben. Von dem Zins gefallen 30 Gulden, die er für 600 rheinische Gulden gekauft hat, von Gütern des Burkhard von Ellerbach [Gde. Holzheim/Lkr. Dillingen] zu Laupheim ("Lophain") [Lkr. Biberach] in Bellenberg [Lkr. Neu-Ulm]. Die restlichen 10 Gulden gefallen von den jährlich 20 Gulden, die er von den Pflegern der Magdalena Kramer, der Tochter des verstorbenen Christoph Kramer, um 400 rheinische Gulden auf dem Dorf Haslach an der Kammel ("Kammlach") [Langenhaslach Gde. Neuburg a. d. Kammel/Lkr. Günzburg] erworben hat. Bei Ablösung dieses Zinses oder von Teilen davon soll der Erlös durch die Patronatsherren der Messe in neuen Einkünften für diese angelegt werden. Haus und Zinsen gehören auf ewige Zeiten zu der Messe und dienen ihrem Kaplan zum Lebensunterhalt. Sie dürfen weder verkauft noch verpfändet oder auf andere Weise entfremdet werden. Der Kaplan muss persönlich vier Messen pro Woche feiern und darf die Pfründe ohne Zustimmung des Patronatsherren weder vertauschen noch veräußern. Das Patronatsrecht für Messe und Kaplanei behält er sich auf Lebenszeit vor. Nach seinem Tod fällt es an seinen ältesten Sohn und dessen Erben. Stirbt er ohne Hinterlassung von leiblichen Erben, dann fällt es an seinen Vetter Kaspar Rembolt und dessen Erben. Nach dem Aussterben der Familie Rembolt soll es von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm ausgeübt werden. Er hat seine Stiftung unter den Schirm der Stadt Ulm gestellt. Der Kaplan ist verpflichtet, der Stadt jährlich 1 Pfund Heller Ulmer Währung von dem Pfründehaus zu bezahlen. Der Stifter bittet nun den Bischof von Konstanz oder seinen Generalvikar um die Bestätigung der Stiftung.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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