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Kaiser Friedrich II. bestätigt die Freiheiten des Klosters Volkenroda.
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Editionen: Druck: SK, Bd. 1, S. 757; Huillard-Bréholles, Bd. 2, S. 230. Reg.: RI V,1,1, Nr. 1375; Dob., Bd. 2, Nr. 1999.
Ausstellungsort: Troia
Echtheit: Fälschung laut Verbesserung von 1983 zu RI V,1,1, Nr. 1375, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1222-03-07_1_0_5_1_1_2066_1375 (Abgerufen am 05.02.2015).
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).