Erzherzog Rudolf IV. zu Österreich usw. schuldet seinem Getreuen Konrad von Fr(e)iberg, Vitztum in Oberbayern (obern Bayrn), 8000 fl von Floren(t)z für Kost und Zehrung, die Konrad von Frawnberg und Konrad der Jägermeister gehabt haben während ihrer Gefangenschaft bei jenem, und auch für die Zehrung, die Freiberg ihretwegen hatte. Die beiden Gefangenen hat er für sich und seinen Schwager Markgraf Meinhard von Brandenburg entgegengenommen. Für die oben genannten 8000 Gulden hat er dem von Freiberg als Pfand die Festen Ehrenberg (Ernberg) und Stein (Stain) auf dem Ritten zu dessen ausschließlichen Nutznießung versetzt, so lange, bis er oder seine Brüder oder seine Erben die 8000 fl entrichten. Weitere Bedingungen werden genannt. - Mit Unterschrift: hoc est verum; Siegler: Erzherzog Rudolf IV