Der Hauskomtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Sebastian von Ow ("Aw") [Obernau Stadt Rottenburg/Lkr. Tübingen] verleiht der Witwe des Ulmer Bürgers Johann Kluntz Elisabeth auf Bitte ihrer vom Rat der Stadt Ulm bestellten Pfleger Klaus Abt und Johann Scheffer, beide Bürger zu Ulm, als Leibgeding ein Drittel der Au der Deutschordenskommende in Ulm zwischen dem Gießen und der Iller sowie ein Drittel der kleinen Au gegenüber mit den zu den beiden Auen gehörenden Wiesen. Nach dem Tod der Beliehenen fallen die Lehen wieder an die Kommende zurück. Elisabeth Kluntz hat von ihrem Anteil an den beiden Auen der Kommende jährlich 8 Pfund Heller Ulmer Stadtwährung zu bezahlen. Bei Säumnissen in der Bezahlung und wenn sie Teile der Auen oder ihrer Zugehörungen verkauft, fallen diese wieder an die Kommende zurück. Kommt es durch Hochwasser zu Schäden an den Auen oder werden Teile davon weggeschwemmt, führt dies nicht zu einer Minderung des Zinses. Werden diese durch Anschwemmungen vergrößert, darf die Kommende den Zins deswegen nicht erhöhen. Wenn der Holzwart der Kommende in Gögglingen [Stadt Ulm] die von der Kommende eigengenutzte Au gegenüber der verliehenen Au besichtigen möchte, dann soll ihn Elisabeth Kluntz kostenlos dorthin fahren. Es wurde ferner vereinbart, dass Elisabeth Kluntz in der ihr verliehenen Au soviel Land wie möglich, mindestens aber 4 Tagwerk in Wiesen umwandelt. Sollte es zu Streitigkeiten darüber kommen, wieviel Land in Wiesen umgewandelt werden kann, dann soll ein Schiedsgericht aus vier Männern, von denen zwei die Kommende und die anderen zwei Elisabeth Kluntz benennt, darüber entscheiden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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