Haintz Jäger, Hammann Jäger, Michel Oswalt, erklären für sich und ihre Erben, daß sie der Margret Sältzlin, Bürgerin zu Ravensburg, Witwe des Thoman Sältzlin, für die 3 J. Ackerland, von denen sie jedem von ihnen 1 J. nach Markrecht geliehen hat und auf dem sie Weinbau betreiben sollen, jährlich auf St. Martin nach Zinsrecht der Stadt Ravensburg folgende Zinsen geben: Haintz Jäger 5 ß Pfennig, Hammann Jäger und Michel Oswalt je 4 ß Pfennig. Sie haben das Recht, die Güter weiter zu verkaufen. Wenn sie oder ihre Erben den Zins nicht ordnungsgemäß zahlen, so können sie gepfändet werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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