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Johannes Wichardi gen. Hillen, Dombenefiziat (beleynde prester) und geistlicher Richter anstelle des Domherrn und Domkämmerers Johann von Imbsen, beurkundet, daß vor ihm im Gericht des Domparadieses der Dombenefiziat Cornelius Bommel erschienen sei und erklärt habe, er schulde Prior Christian und dem Konvent des Klosters Dalheim am Sintfeld 300 rheinische oberländische Goldgulden, wofür er dem Kloster sein auf Albert Nanonens Grundstück hinter der Gokirche in Paderborn errichtetes neues Haus mit Grund und Boden bis zur Rückzahlung der Summe überlassen habe. Das Kloster kann an dem Haus Veränderungen und Erweiterungen vornehmen, die der Eigentümer bei Rückkauf berücksichtigen soll. Sollte das Haus abbrennen, soll das Kloster mögliche Zubauten und 100 Goldgulden der Hauptsumme nicht abrechnen können. Die Ablösung soll ein Jahr zuvor angekündigt werden. Der Eigentümer übergibt dem Kloster zwei Siegelurkunden von 1529 März 18 des Ausstellers Johannes Wichardi gen. Hillen und von 1529 Oktober 26 (s. Urk. 314), die bei Rückkauf zurückzugeben sind. Siegel des Wichardi und Bommel angekündigt. Am satersdage na Judica in der vasten. Paderborn

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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