Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich Irrungen zwischen Schenk Erasmus, Herr zu Erbach und Bickenbach, und dessen Schwester Magdalena um ihr väterliches und mütterliches Erbe gehalten haben, nachdem sie sich bereits nach einer einer Verschreibung vom 30.01.1489 gütlich dahin vertragen hatten, dass Margarethe gegen ein Leibgeding an Gült, Geld, Wein und Frucht sowie eine Behausung auf das Erbe verzichten sollte. Die bestehenden Irrungen hat Kurfürst Philipp zum heutigen Tag persönlich mitsamt seinen Räten verhört. Danach hat der Pfalzgraf, zu dessen Hofgesinde beide gehört haben, einen Vertrag zwischen ihnen aufgerichtet, den sie nach Beredung mit ihren Freunden angenommen haben. Schenk Erasmus soll ihre eine standesgemäßen Behausung zu Erbach anweisen und jährlich zu Martini eine Gülte von 100 Gulden, 30 Malter Korn, 10 Malter Hafer und 3 Fuder Wein von der Bergstraße reichen. Dazu soll er ihr 2 Ochsen, 8 Hammel, 8 Schafe und 50 Hühner sowie näher beschriebenen Hausrat, wie es sich einem "frewlin irs stands" gebührt, darunter auch zwei silberne Becher, geben. Es folgen weitere Bestimmung zur Verrechnung eines Leibgedings nach dem vormaligen Vertrag, namentlich 60 Gulden zu Mariä Pruficiatio [02.02.] mitsamt der Stellung von Verpflegung, mit dem jetzt aufgerichteten Vertrag im laufenden Jahr, zu den bestehenden Rechten und dem Erbfall. Bei Zahlungsversäumnis verfallen Magdalena die beiden Dörfer Beerfelden (Buwerfelden) und Gammelsbach (Gamelbach) mit allem Zubehör, wobei die Untertanen ihr zu huldigne haben. Insbesondere soll Erasmus seine Untertanen dann mit Verpflichtungen an Magdalena weisen, nachdem der vorherige Vertrag darin unklar gewesen sei. Nach Magdalenas Tode fallen die zwei Becher und der Hausrat, den sie nicht veräußern darf, an Erasmus und seine Erben. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung.