Bischof Potho von Münster erkennt gegenüber dem Ritter Heinrich von Gemen (Gemene) und dessen Erben eine noch aus den Zeiten seiner Vorgänger stammende Schuld von 800 Mark münsterischer Pfennige wegen Burg und Haus Öding (Odynck) samt Zubehör, 60 Mark wegen des Welynchoves bei der Burg und weiteren 140 Mark, die zur baulichen Verbesserung der Burg verwandt werden sollen, insgesamt also 1000 Mark, an. Dafür verpfändet er Heinrich mit Zustimmung des Domkapitels die Burg, seinen Freistuhl ton Vockengraven samt Zubehör, die Güter Hessynch, Hygynch, Hermeldynch und den genannten Welinchoef, alle gelegen im Kirchspiel Südlohn, Bauerschaft Nichtern (Nichterten); ausgenommen sind die vom genannten Freistuhl einkommenden rechtmäßigen Brächten, über die Heinrich und seine Erben dem Bischof Rechnung legen sollen, solange sie seine Amtleute auf dem Bram (Brame) sind; sind sie das nicht mehr, haben sie mit dem jeweiligen Amtmann abzurechnen. Die Pfandsumme kann jederzeit, jedoch nach achtwöchiger Vorankündigung, und zwar im Wigbold Borken zurückgezahlt werden; der Bischof gewährt sicheres Geleit bis Gemen. Gibt Heinrich sodann die Pfandgüter nicht unverzüglich und vollständig heraus, verliert er alle Rechte daran. Wird die Burg erobert, soll Heinrich keinen Frieden mit dem Feind schließen und mit aller Kraft und bischöflicher Hilfe auf die Wiedergewinnung der Burg hinwirken. Bei Einlöse der Güter stehen Korn, Einsaat und Pacht des Jahres Heinrich zu. Der Bischof sowie Dompropst, -dekan und -kapitel kündigen ihre Siegel an. in vigilia festi beati Mathei apostoli