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Der öffentliche Notar Peter Rutling beurkundet: In seiner und der hinzugezogenen Zeugen Gegenwart haben Abt Gerhard [Klinkhart] und der Konvent des Klosters St. Stephan Vinzenz von der Mühlen (de Molendino), bisher Pfarrer in Veitshöchheim (Hocheim), die Erlaubnis erteilt, seine Pfarrei an Johannes Derrer, bisher Pfarrer in Großwenkheim (Wegenckeim) zu vertauschen und dafür dessen Pfarrei zu übernehmen. Gleichzeitig hat sich Johannes Derrer verpflichtet, den am 23. Oktober 1422 gefällten Schiedsspruch [vgl. eigenes Regest] betreffend die dem Pfarrer in Veitshöchheim jedes Jahr vom Kloster St. Stephan zu entrichtenden Gefälle, der hier im Wortlaut inseriert ist, in allen Punkten einzuhalten. Zeugen: Heinrich Rubin, Anwalt am bischöflichen Konsistorium, und Nikolaus Heußler, Kleriker. Aussteller: Peter Rutling. Empfänger: Kloster St. Stephan
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Der öffentliche Notar Peter Rutling beurkundet: In seiner und der hinzugezogenen Zeugen Gegenwart haben Abt Gerhard [Klinkhart] und der Konvent des Klosters St. Stephan Vinzenz von der Mühlen (de Molendino), bisher Pfarrer in Veitshöchheim (Hocheim), die Erlaubnis erteilt, seine Pfarrei an Johannes Derrer, bisher Pfarrer in Großwenkheim (Wegenckeim) zu vertauschen und dafür dessen Pfarrei zu übernehmen. Gleichzeitig hat sich Johannes Derrer verpflichtet, den am 23. Oktober 1422 gefällten Schiedsspruch [vgl. eigenes Regest] betreffend die dem Pfarrer in Veitshöchheim jedes Jahr vom Kloster St. Stephan zu entrichtenden Gefälle, der hier im Wortlaut inseriert ist, in allen Punkten einzuhalten. Zeugen: Heinrich Rubin, Anwalt am bischöflichen Konsistorium, und Nikolaus Heußler, Kleriker. Aussteller: Peter Rutling. Empfänger: Kloster St. Stephan
Der öffentliche Notar Peter Rutling beurkundet: In seiner und der hinzugezogenen Zeugen Gegenwart haben Abt Gerhard [Klinkhart] und der Konvent des Klosters St. Stephan Vinzenz von der Mühlen (de Molendino), bisher Pfarrer in Veitshöchheim (Hocheim), die Erlaubnis erteilt, seine Pfarrei an Johannes Derrer, bisher Pfarrer in Großwenkheim (Wegenckeim) zu vertauschen und dafür dessen Pfarrei zu übernehmen. Gleichzeitig hat sich Johannes Derrer verpflichtet, den am 23. Oktober 1422 gefällten Schiedsspruch [vgl. eigenes Regest] betreffend die dem Pfarrer in Veitshöchheim jedes Jahr vom Kloster St. Stephan zu entrichtenden Gefälle, der hier im Wortlaut inseriert ist, in allen Punkten einzuhalten. Zeugen: Heinrich Rubin, Anwalt am bischöflichen Konsistorium, und Nikolaus Heußler, Kleriker. Aussteller: Peter Rutling. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 333/1
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 64 / 97
Registratursignatur/AZ: 9 (16. Jh.); Ge x 9 (18. Jh.); V N 4 b (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
1423 September 9
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Notar; Signet, unbesch.
Überlieferung: Notariatsinstrument
Ausstellungsort: Würzburg
Literatur: Regest: Urkundenbuch St. Stephan, Bd. 2, Nr. 607 S. 290 f. Repertorium: Rep. 1, Bd. 10, S. 515
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangabe (15. Jh.); non est pro utilitate monasterii, sed posset magis nocere et obesse. Quare non veniat ad aspectum alienorum (15. Jh.); prodest multum iam pro utilitate monasterii (15./16. Jh.)
Unternummer: 1
Medium: A = Analoges Archivalie
Martin V., Papst
Mühlen, Vinzenz von der, Veitshöchheim, Pfarrer
Klinkhart, Gerhard, Würzburg, Kloster St. Stephan, Abt
Derrer, Johannes, Großwenkheim, Pfarrer
Kircher, Wilhelm, Würzburg, Bischof, Generalvikar
Brunn, Johannes von, Würzburg, Bischof
Eich, Karl von, Würzburg, Kloster St. Stephan, Prior
Ottersbach, Martin von, Würzburg, Kloster St. Stephan, Kustos
Wechmar, Heinrich von, Würzburg, Domherr
Pfutzinger, Ludwig, Würzburg, Stift Haug, Kanoniker
Giech, Demetrius von, Würzburg, Domherr
Adolfi, Johannes, Würzburg, Stift Haug, Kanoniker
Behling, Konrad, Würzburg, Stift Neumünster, Vikar
Rutling, Peter, Kleriker
Retzstadt, Konrad von
Fabri von Wildungen, Gumbert, Notar, öffentlicher
Rubin, Heinrich, Würzburg, Bischof, Konsistorium, Anwalt
Heußler, Nikolaus
Rutling, Peter, Notar, öffentlicher
Veitshöchheim (Lkr. Würzburg), Pfarrer
Veitshöchheim (Lkr. Würzburg), Pfarrkirche
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Abt
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Konvent
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Prior
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Kustos
Würzburg, Hof, Katzenwicker
Würzburg, Bischof
Würzburg, Bischof, Generalvikar
Würzburg, Bischof, Konsistorium, Anwalt
Würzburg, Domstift, Kanoniker
Würzburg, Stift, Haug, Kanoniker
Würzburg, Stift, Neumünster, Vikar
Würzburg, Maß
Großwenkheim (Stadt Münnerstadt/Lkr. Bad Kissingen), Pfarrer
Großwenkheim (Stadt Münnerstadt/Lkr. Bad Kissingen), Pfarrkirche
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.