Der öffentliche Notar Peter Rutling beurkundet: In seiner und der hinzugezogenen Zeugen Gegenwart haben Abt Gerhard [Klinkhart] und der Konvent des Klosters St. Stephan Vinzenz von der Mühlen (de Molendino), bisher Pfarrer in Veitshöchheim (Hocheim), die Erlaubnis erteilt, seine Pfarrei an Johannes Derrer, bisher Pfarrer in Großwenkheim (Wegenckeim) zu vertauschen und dafür dessen Pfarrei zu übernehmen. Gleichzeitig hat sich Johannes Derrer verpflichtet, den am 23. Oktober 1422 gefällten Schiedsspruch [vgl. eigenes Regest] betreffend die dem Pfarrer in Veitshöchheim jedes Jahr vom Kloster St. Stephan zu entrichtenden Gefälle, der hier im Wortlaut inseriert ist, in allen Punkten einzuhalten. Zeugen: Heinrich Rubin, Anwalt am bischöflichen Konsistorium, und Nikolaus Heußler, Kleriker. Aussteller: Peter Rutling. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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