Kurfürst Philipp von der Pfalz und die Brüder Kaspar und Alexander von Pfalz-Zweibrücken, Grafen zu Veldenz, bekunden, dass sie ¿ namentlich "uß sunderlicher liebe fruntschafft und bewentniß" ¿ eine Einung auf Lebtag geschlossen haben. Sie wollen sich in Ehren und Treue halten und keine offenen Feinde des anderen enthalten oder geleiten. Bei Beschädigungen von Untertanen auf frischer Tat sollen die Amtleute wie in eigener Sache nacheilen. Bei offenen Kriegen (mit macht uberzogen) sollen sich die Verbündeten nach bestem Vermögen unterstützen. Schlösser und Städte sollen den Verbündeten offenstehen, wobei sich die Hauptleute eines Fürsten bei Gebrauch zur Schadloshaltung des Inhabers zu verpflichten haben. Klagen von Untertanen gegeneinander sind vor den zuständigen Gerichten zu verhandeln, dergleichen geistliche Angelegenheiten, Lehen-, Eigen-, Erbsachen sowie Frevel. Bei Irrungen zwischen den Fürsten soll jedweder Krieg ausgeschlossen bleiben und ein schiedsgerichtlicher Austrag mit je zwei Zusätzen aus der Ritterschaft erfolgen, wobei der Kläger einen Obmann aus den Räten des Beklagten ernennen soll, der nach Bestätigung durch die Fürsten binnen Monatsfrist den Gerichtsort (malstat) anzuberaumen hat. Die Schiedsleute sollen die Irrungen gütlich oder rechtlich unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel entscheiden. Verweigert der Obmann aus redlicher Ursache den Austrag, ist ein anderer zu wählen. Beide Fürsten nehmen den Papst, Kaiser und König sowie alle Herren von Bayern aus, Kurfürst Philipp darüber hinaus die Erzbischöfe und Bischöfe von Mainz, Trier, Straßburg, Würzburg, Bamberg, Worms und Speyer, die Erzherzöge und Herzöge von Österreich, Lothringen und [Jülich-]Berg, den Landgrafen Wilhelm III. von Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Graf Eberhard von Württemberg d. Ä., die Städte Straßburg, Speyer, Worms, Heilbronn, Wimpfen und Oberwesel sowie seine geschworenen Burgfrieden. Die Herzöge Kaspar und Alexander nehmen aus: die Erzbischöfe und Bischöfe von Mainz, Trier, Worms und Speyer, ihren Oheim Herzog [René II.] von Lothringen, ihren Vetter Graf Eberhard von Württemberg d. Ä. sowie ihre geschworenen Burgfrieden. Die Aussteller versichern die unverbrüchliche Einhaltung und kündigen ihre Siegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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