Johannes von Hachenburg, genannt Hennethal ('Hedendail'), Vikar des Liebfrauenaltars im St. Lubentiusstift zu Dietkirchen, verkauft dem Dekan, Kapitel und den Vikaren des Stifts zur Präsenz für 20 Gulden Limburger Währung, die sie ihm bezahlt haben und die er Contzgin Weber zu Westerburg zur Ablösung des Guts zu Brandscheid, genannt 'die Molenbach', das der Aussteller der Vikarei zubrachte, gegeben hat, 1 Gulden Gülte, die er jährlich am 11. November dem Präsenzmeister zu Dietkirchen oder sonstigem Beauftragten des Stifts zu den Messen bezahlen soll, die man jährlich im Stift für den + Herrn Wigand von Nassau liest. Bei Leistungsversäumnis soll der Dekan den Aussteller, dessen Nachfolger oder, bei Abwesenheit, dessen Prokurator von der Präsenz und dem Bezug des Korpus bis zur Ausrichtung der Gülte suspendieren. - Dekan und Kapitel des St. Georgenstifts zu Limburg siegeln mit ihrem Kapitelssiegel; Herr Heinrich Sturm, (Dekan) des St. Lubentiusstifts, gibt als Verleiher des Altars seine Zustimmung.
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Johannes von Hachenburg, genannt Hennethal ('Hedendail'), Vikar des Liebfrauenaltars im St. Lubentiusstift zu Dietkirchen, verkauft dem Dekan, Kapitel und den Vikaren des Stifts zur Präsenz für 20 Gulden Limburger Währung, die sie ihm bezahlt haben und die er Contzgin Weber zu Westerburg zur Ablösung des Guts zu Brandscheid, genannt 'die Molenbach', das der Aussteller der Vikarei zubrachte, gegeben hat, 1 Gulden Gülte, die er jährlich am 11. November dem Präsenzmeister zu Dietkirchen oder sonstigem Beauftragten des Stifts zu den Messen bezahlen soll, die man jährlich im Stift für den + Herrn Wigand von Nassau liest. Bei Leistungsversäumnis soll der Dekan den Aussteller, dessen Nachfolger oder, bei Abwesenheit, dessen Prokurator von der Präsenz und dem Bezug des Korpus bis zur Ausrichtung der Gülte suspendieren. - Dekan und Kapitel des St. Georgenstifts zu Limburg siegeln mit ihrem Kapitelssiegel; Herr Heinrich Sturm, (Dekan) des St. Lubentiusstifts, gibt als Verleiher des Altars seine Zustimmung.
19, U 161
19 Stift Dietkirchen, St. Lubentius, Chorherren
Stift Dietkirchen, St. Lubentius, Chorherren >> Urkunden >> sonstige Urkunden >> 1476-1500
1492 August 27
Kopie, Papier (18. Jh.) beglaubigt durch J. L. Corden, geistlicher Rat, Dekan zu Limburg und apostolischen Notar. - Einfache Kopie, Papier von demselben ebenda
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. 1492, feria secunda post Bartholomei apostoli
Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 299
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:09 MESZ
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