Klage (vor dem Stadtrichter) des Johan Hilmar ./. Georg zur Brüggen. Der Beklagte soll den Kläger bei einem Gelage im Hause des Johan Sickman in Sendenhorst durch die Äußerung, der Kläger hätte verhaftet werden sollen, beleidigt haben. Der Kläger verlangt 200 Rthl. Schadensersatz. Der Beklagte erhebt Widerklage auch wegen Beleidigung.