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Johann Swiker, Kaplan zu Geisenheim, überträgt mit Zustimmung seiner Geschwister Heintze und Nese der Gudel von Boppard und Rose von Geisenheim, Konventualinnen zu Aulhausen, eine Rente aus seinem Hause zu Geisenheim mit der Bestimmung, daß dieselbe später an das Kloster Aulhausen fallen soll. Unter den Zeugen die Ritter Gise und Kune von Scharpenstein und Syfrid von Wartemberg, welche zugleich mit Johann Swiker die Urkunde besiegelten.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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