Wolf Ludwig Vetter, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Hans Fuchs von Auenheim und seine Ehefrau Catharina auf Anweisung von Matthüß Dorwardt dem Älteren, Bürger von Leutesheim, der Lichtenauer Kirchenschaffnei 1 fl. 10 Schillinge jährlichen Zinses von 30 fl. Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.