Euch werden wir 's zeigen! Protest- und Nichtwähler bei der Landtagswahl
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 R160076/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016 >> Filmdokument
3. März 2016
Die Landtagswahl am 13. März ist keine ganz gewöhnliche. Nicht nur, weil sich CDU und Grüne ein Kopf-an-Kopf-Rennen liefern. Ein Drittel der Wahlberechtigen wird wahrscheinlich gar nicht wählen. Und: es wird einen deutlichen Anteil Protestwähler geben.
Nächste Woche wird der Protestwähler in den Wahlkabinen stehen. Um den "etablierten" Parteien eins auszuwischen. Um auszudrücken, dass er sich von ihnen im Stich gelassen fühlt. Und in vielen Fällen wird er AfD wählen, die mit 10 bis 15 Prozent der Stimmen rechnen kann.
"Ein Protestwähler ist erst einmal nichts Schlimmes", sagt Professor Kai Arzheimer von der Universität Mainz. Er beschäftigt sich seit Jahren mit dem Wahlverhalten von Bürgerinnen und Bürgern. Er glaubt: "Der Protestwähler gehört zur Demokratie."
Die anderen Parteien steuern dagegen an. Nicht nur mit Versammlungen, Informationspaketen und Auftritten der Parteiprominenz. Auch mit kostenlosen Kinobesuchen, handgemachten Topflappen oder selbstgekochter Marmelade versuchen sie, Wähler zu gewinnen. Doch Protestwähler kurz vor einer Wahl zurückzugewinnen, ist fast unmöglich.
Studiogast: Kai Arzheimer, Politikwissenschaftler, Universität Mainz
Nächste Woche wird der Protestwähler in den Wahlkabinen stehen. Um den "etablierten" Parteien eins auszuwischen. Um auszudrücken, dass er sich von ihnen im Stich gelassen fühlt. Und in vielen Fällen wird er AfD wählen, die mit 10 bis 15 Prozent der Stimmen rechnen kann.
"Ein Protestwähler ist erst einmal nichts Schlimmes", sagt Professor Kai Arzheimer von der Universität Mainz. Er beschäftigt sich seit Jahren mit dem Wahlverhalten von Bürgerinnen und Bürgern. Er glaubt: "Der Protestwähler gehört zur Demokratie."
Die anderen Parteien steuern dagegen an. Nicht nur mit Versammlungen, Informationspaketen und Auftritten der Parteiprominenz. Auch mit kostenlosen Kinobesuchen, handgemachten Topflappen oder selbstgekochter Marmelade versuchen sie, Wähler zu gewinnen. Doch Protestwähler kurz vor einer Wahl zurückzugewinnen, ist fast unmöglich.
Studiogast: Kai Arzheimer, Politikwissenschaftler, Universität Mainz
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Audio-Visuelle Medien
Nestle, Konrad; Initiative Mitmachen ohne Mitzuspielen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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