Wilhelm Erbtruchseß Frh. zu Waldburg, Johannes und Johannes Dionysius von Königsegg Freiherren zu Aulendorf, schließen, nachdem sie in Streit gestanden und durch den Freih. Schweikhardt von Gundelfingen u.a. gütlich vertragen worden waren, einen Vertrag, wonach der Truchseß denen von Königsegg in seinem zu der Grafschaft Friedberg gehörigen Forst ein Jagen ausmarken läßt in folgenden Grenzen: Von Aulendorf bis an den alten Burgstall oberhalb Otterswang, dem Weg nach über die Fünfhäuser nach Renhardsweiler, neben Renhardsweiler auf die Eggstaig bis auf den Hohenberg und zum Seelein im Ried bei Boos, dem Bach nach in Rindfurdt [?] zurück nach Otterswang. In der Herrschaft Königsegg wird denen von Königsegg ein Jagen ausgemarkt in folgenden Grenzen: Von Riedhausen nach Ostrach, entlang der Straße unterm Wagenhart nach Hoßkirch, weiter nach Hüttenreute, weiter nach Milpishaus (Miltmishaus) zur Mühle im Mühlbach, den Mühlbach hinab zur Hagenauer Furt, weiter in 'ainöden felben' bei Eichstegen und zurück nach Riedhausen. Keiner der beiden Vertragspartner soll den Forst weiterverleihen